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Temporärer Lawinenschutz

Unter Temporärem Lawinenschutz versteht man alle Maßnahmen, welche spontan aufgrund einer hohen Lawinengefahr getroffen werden. Meist sind volkswirtschaftliche Gründe oder fehlende finanzielle Mittel zu nennen, welche einen permanenten Lawinenschutz nicht möglich gemacht haben und daher temporäre Eingriffe von Nöten sind. Die gängigsten Schutzmaßnahmen sind die Warnung, die Sperrung, die Evakuierung und die künstliche Lawinenauslösung.

Die Warnung ist für Tourengeher, Skifahrer und Personen, welche sich im Gefahrenbereich einer Lawine aufhalten, gedacht. Warnung kann über unterschiedlichste Medien passieren. Die gängigsten sind der Lawinen - Lagebericht, die örtliche Warnung durch Ortskundige oder Warnblinkleuchten.

Das Instrument der Sperrung betrifft meist Pisten oder Verkehrswege. Auch die Sperrung bedient sich unterschiedlichster Mittel, wie beispielsweise abschließbare Schranken, Klapptafeln für Wanderwege, Sperrtafeln und Sperrseile auf Skipisten oder selbsttätige Sperranlagen, welche von der abgehenden Lawine selbst in Betrieb gesetzt wird.

Eine Evakuierung stellt eine sehr schwerwiegende Schutzmaßnahme dar. Sie wird dann durchgeführt, wenn bei akuter Lawinengefahr einzelne Gehöfte bzw. Gebäude oder sogar Ortsteile und deren Bewohner bedroht sind.

Eine recht moderne Art des temporären Schutzes stellt die künstliche Lawinenauslösung dar. Hierbei wird versucht mit unterschiedlichsten Mitteln bei gegebener Lawinengefahr einen künstlichen Abgang einer Lawine zu bewirken. In der untenstehenden Abbildung ist ein System zur künstlichen Lawinenauslösung abgebildet, welches auf der Explosion eines Sauerstoff-Propan-Gas-Gemischs im Inneren eines speziell entworfenen Zündrohrs, das im Anbruchgebiet von Lawinen positioniert wird, beruht und von der Firma Gazex® vertrieben wird (nach Höller (2007) S.92) .

Abb. 15: System zur künstlichen Lawinenauslösung der Firma Gazex (www.tas.groupemnd.com)
Kartographische Hochgebirgsexkursion
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