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Gefahrenzonenplanung

In Österreich bildet die Grundlage auf Bundesebene das Forstgesetz. Als ausübendes Organ ist die Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) beauftragt, welche die Gefahrenzonenpläne erstellt.

Ein Gefahrenzonenplan hat generell als Bezugsgröße ein Gemeindegebiet. Es können jedoch einerseits aufgrund der Größe einer Gemeinde oder andererseits aufgrund von geplanten Verbauungsmaßnahmen auch Gefahrenzonenpläne für Teilgebiete einer Gemeinde erstellt werden.

Als Überblick dienen die Gefahrenkarten. In diesen werden alle Einzugsgebiete von Wildbächen und Lawinen, welche eine Auswirkung auf den raumrelevanten Bereich haben könnten dargestellt. Der hier verwendete Maßstab beträgt entweder 1:50 000 oder 1:25 000.

Im Gefahrenzonenplan selbst werden unterschiedliche Gefahrenzonen für den raumrelevanten Bereich ausgewiesen. Darunter versteht man das Bauland welches bereits ausgewiesen wurde oder für zukünftige Bebauungen ausgewiesen wird und die unmittelbar dazugehörigen Verkehrsflächen.

Man differenziert in folgende Gefahrenzonen:

rote Gefahrenzone:

In diesem Bereich ist eine ständige Besiedelung oder Nutzung für den Verkehr aufgrund der voraussichtlichen Schadenswirkung nicht oder nur unter unverhältnismäßig großem Aufwand möglich.

 

• gelbe Gefahrenzone:

Diese Zone ist aufgrund der Gefährdungen beeinträchtigt.

 

blaue Vorbehaltsbereiche:

Diese Bereiche können in zweierlei Hinsicht ausgewiesen sein

1. Die WLV setzt hier technisch oder forstlich biologische Maßnahmen bzw. benötigt den Platz für die Aufrechterhaltung der Funktionen dieser Maßnahmen.

2. Eine besondere Art der Bewirtschaftung wird für die Sicherstellung der Schutzfunktion benötigt.

 

 

braune Hinweisbereiche:

In diesen Bereichen ist nicht mit der direkten Gefahr durch Lawinen oder Wildbäche zu rechnen, sondern mit anderen wie beispielsweise Steinschlägen oder Rutschungen.

 

violette Hinweisbereiche:

Diese Bereiche haben eine Schutzfunktion, welche nur durch die Erhaltung der Beschaffenheit des Bodens oder Geländes abhängt (vgl. Stötter, Fuchs (2006), S.22 &23).

 

Bei der konkreten Erstellung der Gefahrenzonenpläne werden unterschiedlichste Komponenten herangezogen:

→   Luftbildauswertung

→   Ereigniskataster (vor allem bei der Ausweisung der roten und gelben Gefahrenzone; 150-jährliche Wiederkehrwahrscheinlichkeit)

→   systematische Begehungen der Einzugsgebiete

→   Ermittelung von Wirkungsbereichen der Prozesse im Raum

→   Prozessmodellierungen

 

Abb. 8: Beispiel für Gefahrenzonenplan (STÖTTER et.al (2002) S.181)

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